Halteverbotszone für Ihre Umzugsfahrzeuge
Halteverbotszone beantragen und Schilder aufstellen ist zweierlei!
Im Rahmen eines Umzugauftrags in Verbindung einer Halteverbotszone stellen wir alle erforderlichen Mittel zur Verfügung, selbstverständlich mit Auf- & Abbau der Verkehrszeichen. Die Haltverbotszeichen sind spätestens 72 Stunden vor ihrem Inkrafttreten aufzustellen, um die Rechtswirksamkeit gegenüber dem Verkehrsteilnehmer zu erzielen.
Gebühren & Kosten für eine Halteverbotszone
Die Höhe der Gebühr ist von Stadt zu Stadt verschieden und hängt maßgeblich von der Art und Dauer des Halte- / Parkverbots ab. Preise beginnen ab 110,00 €.


Halteverbotszone und die Rechtslage
Das Haltverbot, gekennzeichnet durch das Zeichen 283 StVO, verbietet jede Form des Anhaltens eines Kraftfahrzeuges auf der Fahrbahn – allgemein bekannt als absolutes Haltverbot. Halteverbote (Amtl. Verkehrszeichen) dürfen nur aufgestellt werden, wenn die zuständige Straßenbehörde die Genehmigung erteilt hat. Somit ist die Rechtswirksamkeit des Verkehrszeichens gewährleistet.
Sollte am Umzugstag dennoch im Bereich der Verkehrsschilder Z283 geparkt und somit der bevorstehende Umzug behindert werden, haben wir die Möglichkeit in Zusammenarbeit mit der Polizei eine Umsetzung des störenden Fahrzeuges zu veranlassen.
Wir wünschen Ihnen einen entspannten und schadensfreien Umzug in Ihr neues Heim!